Immer wieder habe ich in meiner Praxis steuerliche oder sonstige Themen, die für viele interessant zu sein scheinen. Darum mache ich diesen "Tipp des Monats". Ihr findet das auch auf Facebook.
Vermieter aufgepasst: Buchungsplattformen melden Daten
Seit 01.01.2020 gelten Meldepflichten für Betreiber von elektronischen
Plattformen (zB Airbnb) an die österreichischen Finanzbehörden.
Dabei sind neben den Vermieterdaten, die Mietdauer, Anzahl der
übernachtenden Personen sowie die dafür verrechneten Entgelte zu melden.
Diese Daten werden von Seiten des Finanzamtes dazu benutzt, die
ordnungsgemäße Versteuerung der Mieteinkünfte zu prüfen.
Sollten solche Einkünfte bisher noch nicht ordentlich gemeldet worden
sein, ist eine Sanierung dringend anzuraten, da eine Steuernachzahlung vielfach auch eine Anzeige und ein Finanzstrafverfahren nach sich zieht.
Ferienzeit in der Buchhaltung Montafon
Nach der vergangenen hektischen Zeit mache ich im August einige
Ferientage. Daher entfällt auch der monatliche Tipp.
Ab September werden hier wieder interessante Tipps und Tricks
gepostet. Falls euch spezielle Themen ganz besonders interessieren, meldet euch bitte,
sodass ich diese zeitnah in den Beiträgen behandeln kann.
Auch in der Ferienzeit bin ich über Mail oder Telefon für euch
erreichbar.
24 H Pflege – Zusätzliche Förderung über die
Arbeitnehmerveranlagung
Die Einrichtung einer 24 H Pflege ist immer eine kostspielige Sache.
Umso wichtiger ist es, alle möglichen finanziellen Unterstützungen zu lukrieren.
Häufig wird dabei die Rückerstattung der Lohnsteuer im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung übersehen. Dies können aber durchaus größere Beträge sein.
Fehler bei der Arbeitnehmerveranlagung sind oft
kostspielig
Leider muss ich immer wieder feststellen, dass bei der
Arbeitnehmerveranlagung oft Fehler gemacht werden, die bares Geld kosten. Sehr viele Fehlerquellen bietet dabei die Beantragung von Werbungskosten oder
des Familienbonus.
Gerne biete ich eine *Gratis*überprüfung der Bescheide an und kann im
Anlassfall eine Korrektur beantragen, sodass gegebenenfalls bares Geld vom Finanzamt zurückgezahlt wird!
Am besten jetzt gleich einen Termin vereinbaren - eventuell ist sogar
eine kurze Prüfung im Rahmen eines Telefongespräches möglich!
Langes Warten auf Geld vom Finanzamt
Derzeit werden alle, die bereits eine Arbeitnehmerveranlagung oder eine
Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, auf eine Geduldsprobe gestellt. Die Bearbeitung durch das Finanzamt ist aufgrund der Auslastung durch die COVID-Pandemie zum größten Teil sehr
langwierig!
Auch eine telefonische Kontaktaufnahme hat leider oft nicht den
gewünschten Effekt, da in der Regel aus Datenschutzgründen keine Auskünfte erteilt werden.
Mein Tipp: Trotzdem die Arbeitnehmerveranlagung machen, damit der Akt in die zu
bearbeitenden Fälle aufgenommen wird. Falls alles normal ist und die Prüfung vom Computer positiv ausfällt, kann es sein, dass auch gleich erledigt wird
Grenzgänger müssen eine Steuererklärung machen
Jeder Grenzgänger muss nach Ablauf eines Jahres eine Steuererklärung
machen.
Um hier empfindliche Steuernachzahlungen zu verhindern, ist es wichtig
bereits bei Beginn der Tätigkeit entsprechend zu handeln.
Leider habe ich in meiner Praxis festgestellt, dass immer wieder
kostspielige Fehler in den Steuererklärungen gemacht werden.
Gerne biete ich deshalb zu diesem Thema meine fachkräftige Unterstützung
an; damit auch kein Cent verschenkt wird!
Arbeitnehmerveranlagung (=Jahres- oder
Steuerausgleich)
Nachdem nun alle Daten beim Finanzamt eingelangt sein sollten, ist es
wieder an der Zeit die Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.
Noch interessanter ist es dieses Jahr, wenn nur ein geringes Einkommen
(weil z.B. nur Teilzeitjob) erzielt wurde. Da gibt es rückwirkend auf 1.1.2020 eine zusätzliche Vergünstigung!
Spenden steuerlich absetzen und dafür Geld
zurückbekommen
Immer wieder stelle ich im Rahmen meiner Tätigkeit fest, dass meine
Klienten ein großes soziales Engagement zeigen und sich ehrenamtlich betätigen oder mit Spenden jenen helfen, die noch weniger oder gar nichts haben.
Diese Spenden sind in der Regel steuerlich absetzbar und senken dadurch
die Steuerbelastung. Das ist ganz einfach, sofern bei der Überweisung der Spende der Name und das Geburtsdatum des Spenders angegeben werden.
Corona-Familienhärtefond – Anträge können immer
noch gestellt werden
Das neue Jahr ist da und wir befinden uns immer noch
inmitten der Pandemie und in einem schier unendlichen Lockdown.
Gerade darum ist es mir besonders wichtig, alle Familien, die von Kurzarbeit oder
Arbeitslosigkeit betroffen sind, nochmals auf den COVID-Härtefond hinzuweisen
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit auch die Möglichkeit für das Jahr 2015 eine Arbeitnehmerveranlagung (auch Jahres- bzw. Steuerausgleich genannt) zu machen!
Denn nach dem 31. Dezember 2020 ist diese Möglichkeit endgültig
vorbei!
2015 ist noch ein Jahr bei dem es die „automatische Steuerveranlagung“ noch nicht
gab. Das heißt, dass ein evtl. zustehendes Guthaben für dieses Jahr nicht automatisch ausbezahlt wird.
Post vom Finanzamt
Dieser Tage landet bei einigen Post vom Finanzamt im Briefkasten. Darin
ist eine Aufforderung die Steuererklärung bis zu einem bestimmten Termin beim Finanzamt einzureichen.
Diese Schreiben bitte nicht ignorieren, da es ansonsten empfindliche
Strafen nach sich ziehen kann
Warum jemand eine Steuererklärung einreichen muss, kann verschiedene
Gründe haben. Zum Beispiel gab es im Vorjahr zwei Dienstgeber gleichzeitig, oder auch bei einem Krankengeldbezug von der ÖGK ist eine Steuererklärung zu machen und natürlich, auch wenn Einkommen
aus dem Ausland bezogen wird.
Die Kosten eines Autounfalles von der Steuer absetzen – wann
geht das?
Tatsächlich sind Reparaturkosten für ein Auto oder bei einem
Totalschaden der Restwert als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar und senken somit die Steuerbelastung.
Zahlungen von der Versicherung müssen dabei allerdings abgezogen
werden.
Aber ACHTUNG - das gilt nur bei beruflich, also betrieblich veranlassten
Fahrten und nicht bei privater Nutzung! Zu den betrieblichen Fahrten zählt etwa auch die Fahrt zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause.
Auch darf der Unfall nicht durch grobe Fahrlässigkeit (z.B.
Alkohol ) verursacht worden sein und die Fahrt muss auf direktem Weg von und zur Arbeit und
zeitnah zum Arbeitsbeginn bzw. -ende sein.
Vorschreibungen der Krankenkasse – steuerlich richtig geltend
machen!
In diesen Tagen kommt bei einigen Post der österreichischen
Gesundheitskasse (ÖGK = ehemalige GKK) an. Meistens sind dann Zahlungen an die ÖGK zu leisten. Aber warum?
Das ist die Folge von sogenannten "mehrfachen Beschäftigungen". Da
dafür damals keine Versicherungs-beiträge bezahlt wurden, schreibt diese nun die ÖGK vor.
Auch wenn das keine große Freude bereitet, gibt es doch das
Trostpflaster, dass diese Zahlungen in der nächsten Arbeitnehmerveranlagung (=Steuererklärung) steuerlich voll abgeschrieben werden können, was die Steuerbelastung senkt.
Dies gilt auch für jene, die aufgrund einer „Geringfügigen
Beschäftigung“ eine freiwillige Versicherung bei der ÖGK einzahlen ("opting-in"). Diese ist ebenfalls absetzbar und es kann zu einer Steuerrückzahlung von bis zu 50 %
kommen.
Corona-Familienhärtefond – Corona Förderung vom Staat
holen!
Die Corona Krise wird uns wohl noch länger beschäftigen. Daher ist es
wichtig, dass die bereit gestellten Fördermittel auch abgeholt werden.
Gerade war eine sich in Kurzarbeit befindende alleinerziehende Mutter
bei mir, die nicht wusste, dass sie Anspruch auf Unterstützung aus dem Familienhärtefond hat. In Summe erhält Sie nun einen Zuschuss von über € 1.200,00!
Voraussetzung dafür ist, dass man für zumindest ein
Kind im Familienverband Familienbeihilfe bezieht, aufgrund von Corona arbeitslos-
oder in Kurzarbeit ist und die Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Berufs- und Schulausbildung der Kinder – Geld vom Finanzamt
zurückholen!
Aufgrund eines aktuellen Falles möchte ich Euch heute darauf hinweisen,
dass man bei einer auswärtigen Berufs- und Schulausbildung der Kinder bares Geld vom Finanzamt holen kann.
Wenn man seinem Kind eine Ausbildung (zB. Studium)ermöglicht, so ist dies immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dafür gibt es einen
Steuerfreibetrag in Höhe von € 110,00 pro Monat bzw. € 1.320,00 pro Jahr. Das heiß, dass es je nach Einkommen bis zu € 600,00 an Förderung durch den Staat in Form einer Steuerrückzahlung geben
kann.
Voraussetzung ist, dass die tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht zumutbar
ist. Das heißt jedoch nicht, dass sie unmöglich sein muss, sondern vielmehr sind
spezielle Kriterien zu prüfen.
Arbeitnehmerveranlagung (=Jahres- oder Steuerausgleich) richtig
gemacht?
Leider wird die Arbeitnehmerveranlagung oft entweder falsch, nicht
steuerlich optimal oder gar nicht beantragt.
Gerade für den seit 2019 bestehenden
Familienbonus-Plus ist ein steuerliches Grundverständnis
nötig, um diesen richtig zu beantragen, damit der gesamte Familienbonus
kassiert werden kann.
Wurde die Arbeitnehmerveranlagung bereits gemacht, ist es innerhalb
eines Jahres relativ einfach, diese zu berichtigen, falls notwendig! Gerade in Zeiten von
Corona, in denen viele Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, sollte kein Geld verschenkt werden.
Kinderfreibetrag und
Kinderbetreuungskosten
Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Das
heißt er vermindert das steuerpflichtige Einkommen bzw. wirkt er sich nur aus, wenn auch tatsächlich Steuer bezahlt wird. Voraussetzung ist, dass mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen
wird.
Für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist ebenfalls
Voraussetzung, dass für das Kind in mehr als sechs Monaten im Jahr Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Dabei können maximal € 2.300,00 pro Kalenderjahr und Kind als Kosten für die
Kinderbetreuung abgesetzt werden.
Wichtig ist, dass das betreffende Kind das zehnte Lebensjahr zu Beginn
des Kalenderjahres noch nicht vollendet hat. Unter diesen Bedingungen können nach Jahresende diese Kosten geltend gemacht und somit die Steuerbelastung gesenkt werden.
Werbungskosten
– ein lukrativer Absetzposten im Rahmen der
Arbeitnehmerveranlagung!
Eine Möglichkeit, um die Steuerlast zu senken, sind die sogenannten
„Werbungskosten“. Darunter sind Ausgaben zu verstehen, die dem Erwerb, der Sicherung oder dem Erhalt von Einkünften dienen.
Das sind ein kleiner Auszug von den wichtigsten
Werbungskosten:
o Arbeitskleidung
o Arbeitsmittel
o Aus- und Fortbildungskosten
o Doppelte Haushaltsführung
o Pendlerpauschale
o Reisekosten
o Sozialversicherungsbeiträge
o Umzugskosten
o Unfallkosten
o Vorstellungsgespräch
o uvm.
Sonderausgaben
– Was sind das eigentlich?
Bei der Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung (=Jahresausgleich,
Steuererklärung) können Sonderausgaben beantragt werden.
Da gibt es etwa die „Topfsonderausgaben“.
Dazu zählen:
Freiwillige Personenversicherungen (z.B.
Unfallversicherung)
Ausgaben für die Wohnraumschaffung (z.B. Darlehensrückzahlungen für
die Eigentumswohnung)
Ausgaben für die Wohnraumsanierung (z.B. Darlehensrückzahlungen für
eine Altbausanierung)
Kirchenbeiträge (bis max. € 400,00/Jahr)
Spenden an begünstigte Empfänger (Karitative bzw. soziale
Einrichtungen, Tierheime etc. und die Feuerwehr).
Steuerberatungskosten (Diese sind in voller Höhe absetzbar. Dazu
würden auch meine Kosten gehören, wenn ich für Sie tätig werden darf)
Bestimmte Leibrenten
Jetzt beginnt wieder die Zeit der Arbeitnehmerveranlagung
(Jahres- oder Steuerausgleich)!
Aber was kann ich denn wirklich noch
„abschreiben“?
Zum einen gibt es die sog. „Sonderausgaben“. Dazu zählen z.B.
freiwillige Versicherungen uä.
Weiters anzuführen sind die „Werbungskosten“. Das sind Ausgaben, die mit
der der aktuellen oder zukünftigen Einkommenserzielung zusammenhängen. Dazu zählen z.B. Kosten für berufliche Fortbildung.
Als Drittes die „außergewöhnlichen Belastungen“. Das sind Kosten (z.B.
wegen einer Krankheit) die zusätzlich aufgewendet werden müssen.
Und zu guter Letzt gibt es diverse Absetz- und Freibeträge z. B. im
Zusammenhang mit Familie/Kinder.